Behindertenausweis? (Allgemein)
Hallo Zusammen!
Zur Aufklärung in Sachen GdB:
-Ein GdB wird in jedem Fall beim zuständigen Versorgunsamt beantragt. Nirgendwo anders.
-Wenn man den Antrag ausfüllt, muss man die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, damit sie dem zuständigen Sachbearbeiter Auskunft erteilen können. Dieser fordert bei den Ärzten alle relevanten Unterlagen an und entscheidet damit über die Höhe des GdB. Widerruf gegen den Bescheid kann man innerhalb von vier Wochen einlagen. Wäre aber nicht unklug, dies in Absprache mit dem behandelnden Arzt zu tun, denn der ist derjenige der dann gefordert ist. (Den Widerruf legt Ihr zwar ein, aber wenn Euer Doc Euch eine entsprechende Begründung mitliefert, kommt das in der Regel besser. Unser Doc hat uns damals eine Bescheinigung ausgestellt, in der ganz klar drin stand, das die KF in unserem Fall eine dauerhafte Beeinträchtigung darstellen.)
-Für KF gibt es im Regelfall zwischen 20% und 40%. Bei Kindern nur in Ausnahmefällen darüber hinaus.
-Erst ab 30% hat er steuerliche Auswirkungen (Behindertenpauschbetrag für Kinder bei einem GdB von 30% derzeit jährlich 310 Euro). Mit Steigerung des GdB steigert sich auch der Freibetrag. Und ab 50% gibt es den Zusatzvermerk "G", der bedeutet, das man z.B. für öffentliche Verkehrsmittel einen Ausweis bekommt und auch auf Behindertenparkplätzen parken darf.
-Dem Bescheid ist ein Papier zur Vorlage beim Finanzamt beigefügt (nicht bei 20%). Dieses Papier reicht man einmal bei der Steuererklärung ein. In den Folgejahren kreuzt man dann "nur" an: Hat bereits vorgelegen.
(Dieses Papier aber auf jeden Fall aufbewahren, bzw. für die eigenen Unterlagen kopieren, falls es mal Rückfragen gibt.)
-Wenn es Unklarheiten gibt, keine Scheu haben, mit den Leuten vom Versorgungsamt persönlichen Kontakt aufzunehmen. In der Regel sind sie sehr nett und helfen einem weiter. Im Zweifelsfall wird ein Amtsarzt hinzugezogen. Auch das kann passieren. Aber auch vor dem sollte man keine Scheu haben, denn diesem gegenüber kann man immer damit argumentieren, das er sich fachlich doch bitte mit dem zuständigen Arzt auseinandersetzen soll.
Hoffe, diese Infos helfen Euch weiter. Wenn Ihr noch Fragen habt, könnt Ihr sie gerne stellen.
Liebe Grüße,
Iris
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- Behindertenausweiß? - 22 SSW, 28.02.2010, 14:45 (Allgemein)
- Behindertenausweiß? - jaceny, 28.02.2010, 18:01
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- an Claudia - Iris, 01.03.2010, 22:33
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